BAK-Präsident Kiefer: Bundesrat treibt Reform inhaltlich voran
Der Bundesrat hat sich heute in Berlin erstmalig mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Apothekenreformpaket befasst. In ihrem Beschluss fordert die Länderkammer substanzielle Anpassungen: Insbesondere soll der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verboten und der Regierungsentwurf des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) entsprechend abgeändert werden. Dazu erklärt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:
„Für die Apothekerschaft ist entscheidend, dass die Bevorteilung ausländischer Arzneimittelversender und die Diskussion um eine Apothekenreform nach drei Jahren langen Wartens in einen Gesetzgebungsprozess mündet und endlich etwas passiert. Die Bundesregierung hat diesen Prozess mit dem Entwurf des VOASG und der begleitenden Verordnung angeschoben. Damit wurde die Grundlage für eine Befassung in der Länderkammer geschaffen. Der Bundesrat hat für das Paket jetzt etliche Änderungen vorgeschlagen. Nach intensiver Diskussion fordert er zur Wiederherstellung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Versandhandelsverbot anstelle der im Entwurf vorgeschlagenen sozialrechtlichen Absicherung, weil nur so die Gleichpreisigkeit in Deutschland vollständig wiederhergestellt werden kann.
Für die Apothekerschaft war und ist das Versandhandelsverbot stets der sicherste und beste Weg, um der Arzneimittelpreisverordnung als eigentlichem Element der sozial gerechten Steuerung wieder uneingeschränkte Geltung zu verschaffen. Die Arzneimittelaufsicht ist Ländersache. So ist es erfreulich oder geradezu naheliegend, dass auch der Bundesrat es jetzt fordert, weil die Länder nah an der Versorgung vor Ort sind. Ich wünsche mir, dass diese Position der Länder in der weiteren parlamentarischen Beratung beachtet wird und das Reformpaket dennoch nicht in eine Blockade gerät, zumal es mit der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen und der Anpassung von Vergütungsbestandteilen weitere, für die Apothekerschaft auch sehr wichtige Änderungen beinhaltet.
Auch was die begleitende Verordnung angeht, hat der Bundesrat entscheidende Korrekturen vorgeschlagen, die Teile unsere Vorstellungen aufnehmen, weil sie die Situation beim Botendienst klären und das Verbot von Arzneimittel-Abgabeautomaten wasserdicht machen. Abgabeautomaten sind nun einmal gerade kein Bestandteil des Versandhandels. Ich erwarte, dass die Bundesregierung den Prozess jetzt weitertreibt, die Verordnung unter Beachtung der Position des Bundesrates zügig in Kraft setzt und den Gesetzentwurf möglichst bald dem Bundestag zuleitet. Wir brauchen diese Reform, und wir brauchen sie jetzt, um die Folgen des Eingriffs des EuGH in die Gestaltung der Arzneimittelversorgung zu mindern und um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern.“
Mit seinem Urteil im Oktober 2016 hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ausländischen Versandapotheken erlaubt, die in Deutschland geltende Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Medikamenten zu unterlaufen. Im April 2019 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zunächst einen Referentenentwurf, im Juli 2019 dann einen Kabinettsentwurf für das VOASG vorgelegt. Die ABDA hat zu beiden Gesetzentwürfen ausführliche Stellungnahmen vorgelegt. Das VOASG ist nicht zustimmungspflichtig, d.h. dass Einwendungen des Bundesrates gegen einen Entwurf vom Bundestag überstimmt werden können.
Auf den ersten Durchgang im Bundesrat erfolgt jetzt im nächsten Schritt eine Gegenäußerung der Bundesregierung, bevor der Entwurf dem Bundestag zur Beratung zugeleitet wird. Das VOASG ist in der kommenden Woche auch zentrales Thema des Deutschen Apothekertages (25. bis 27. September 2019) in Düsseldorf, wo mehr als 300 Delegierte in der Hauptversammlung über die Ausrichtung der Gesundheitspolitik diskutieren. Die Pressekonferenz dazu findet bereits am 24. September 2019 statt, während Bundesminister Spahn am 27. September ein Grußwort an die Delegierten richten und mit ihnen über das Gesetz diskutieren will.