Benkert: Es gibt nichts Besseres als die Apotheken vor Ort
Für die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten gibt es nichts Besseres als die Apotheken vor Ort. Sie sind wohnortnah und damit schnell zu erreichen. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen gibt es einen flächendeckenden Notdienst. Ganz wichtig ist aber, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheken hervorragend ausgebildet sind, somit mit großer Sachkunde über die Arzneimittel informieren und beraten.
Viele Apotheken bieten auch einen speziellen Service für Patientinnen und Patienten an, die mindestens fünf ärztlich verordnete Arzneimittel dauerhaft anwenden müssen ‒ das so genannte Medikationsgespräch. Dabei wird unter anderem geprüft, ob es Wechselwirkungen zwischen den benötigten Arzneimitteln geben kann. Mögliche Probleme bei der Anwendung und Lösungsmöglichkeiten werden besprochen. Dies macht die Arzneimitteltherapie noch sicherer und besser.
Eine ganze Reihe verschriebener Arzneimittel sind derzeit nicht beschaffbar. Fast immer findet das Apothekenteam jedoch eine gute Lösung für die Patienten. Aber die Suche danach ist oft mühselig und zeitaufwändig. Daher meine Bitte: Lösen Sie Ihre Rezepte für Arzneimittel in Ihrer Apotheke möglichst direkt nach dem Ausstellen in der Arztpraxis ein, nicht erst auf den "letzten Drücker".
Auch bei rezeptfreien Medikamenten ist es sinnvoll, sich in der Apotheke beraten zu lassen. Nicht alles, was im Fernsehen, in Zeitschriften oder im Internet beworben wird, ist auch für jeden Menschen gleich geeignet. Zum Beispiel wird ein Schnupfen – jetzt im Frühjahr ziemlich häufig – je nach Ursache unterschiedlich behandelt. Das Apothekenteam findet schnell heraus, ob es sich um einen allergischen oder um einen Erkältungsschnupfen handelt. Das geeignete Arzneimittel wird dann empfohlen, gegebenenfalls wird an eine Arzt oder eine Ärztin verwiesen. Daher: Nutzen Sie das Fachwissen der Apothekerinnen und Apotheker!
(Autor: Thomas Benkert, Präsident der Bundeapothekerkammer; erschienen in "Das Apotheken Magazin", Ausgabe: 1. Februar 2024)