Cannabis-Verschreibungen erleichtert
Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung dürfen Fachärzte in Großbritannien ab November erstmals eigenständig Medizinprodukte mit Cannabisgehalt verschreiben. Eine wie bisher notwendige Genehmigung durch ein Expertengremium ist dann nicht mehr notwendig. Möglich ist dies, da entsprechende Produkte ab November in der britischen Einstufung von Stoffen in fünf Definitionen (Schedules) von der ersten in die zweite Schedule überführt werden. Bei Produkten in Schedule 1 wird angenommen, dass sie keinen therapeutischen Mehrwert bringen. Darüber hinaus können sie nicht verschrieben werden und der Besitz ist auf Forschungszwecke mit besonderer Lizenz beschränkt. Neben bisher Cannabis gehören dazu u.a. LSD (Lysergsäurediethylamid) und MDMA (Methylen-Dioxy-Methyl-Amphetamin bzw. Ecstasy). Produkte in Schedule 2 und 3 sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, wobei sich beide Kategorien im Wesentlichen nur hinsichtlich der Dokumentations- und Lagervorschriften unterscheiden. Ash Soni, Präsident der Königlichen Pharmazeutischen Gesellschaft des Landes, begrüßte die Änderung. Für viele Patienten mit starken Gesundheitsbeschwerden unterschiedlicher Art werde so eine Möglichkeit geschaffen, ihr Leiden mit sicheren und effektiven Arzneimitteln mit Cannabisgehalt zu lindern. Weiterhin würden Forschungsaktivitäten erleichtert. Hintergrund der Änderungen sind u.a. Berichte von Dame Sally Davies, der obersten Gesundheitsberaterin im britischen Gesundheitssystem, nach denen Forschungsergebnisse einen therapeutischen Nutzen für einige Beschwerdebilder zeigten. Im Zuge dessen sprach sich der britische Beirat zum Drogenmissbrauch (ACMD- Advisory Council for the Misuse of Drugs) dafür aus, dass Medizinprodukte mit Cannabis mit entsprechendem medizinischen Standard nicht den Regulierungen von Schedule 1-Produkten unterworfen werden sollten. Der ACMD betonte jedoch, dass unbearbeitetes Cannabis mit nicht bekannter Zusammensetzung weiterhin als Schedule 1-Produkt reguliert bleiben soll. Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden die englische Gesundheitsbehörde, der britische Verband für Pädiatrie und Neurologie und der Königliche Ärzteverband klinische Beratungen anbieten. Nach Angaben der britischen Regierung wurde das Nationale Institut für Gesundheit und Qualität (NICE- National Institute for Health and Care Excellence) mit der langfristigen Entwicklung detaillierter Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte beauftragt. (Text und Recherche: Christine Herber, ABDA-Referentin Grundsatzfragen und internationale Märkte)