Dittrich und Benkert zum Apothekennotdienst an den Feiertagen
Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, und der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Thomas Dittrich, haben die Bedeutung des Apothekennotdienstes an Weihnachten und Silvester betont. Thomas Benkert: "Wenn eine Patientin oder ein Patient über die Feiertage ein Arzneimittel braucht, dann können sie sich darauf verlassen, dass eine Notdienstapotheke geöffnet ist. Unsere Apothekenteams leisten großartiges. Vielen Dank an die vielen Kolleginnen und Kollegen, die an den Feiertagen im Dienst sind." Der Apothekennotdienst gehört zu den Gemeinwohlpflichten der Apotheken. Bundesweit sind pro Nacht und an Sonn- und Feiertagen etwa 1.200 Apotheken dienstbereit. Die Apothekerkammer des jeweiligen Bundeslands legt fest, welche Apotheke Notdienst hat. Im Jahr 2020 wurden mehr als 450.000 Notdienste geleistet. Seit 2013 werden die diensthabenden Apotheken aus dem Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes teilfinanziert. Für den DAV-Vorsitzenden Thomas Dittrich ist dies ein Erfolgsmodell: "Es ist richtig, dass die Sonderbelastung der Apotheken durch die Notdienste subventioniert wird. Der Fonds hat sich in den vergangenen Jahren absolut bewährt, und wir nutzen ihn auch für andere Aufgabe wie die Refinanzierung der TI-Ausstattungskosten und zukünftig für die pharmazeutischen Dienstleistungen. Das Modell hat auch die Politik überzeugt". Insgesamt geben die Apotheken im Notdienst mehr als sieben Millionen Arzneimittel pro Jahr an ihre Patienten ab. Besonders für Familien ist er wichtig. Etwa bei jedem dritten Besuch werden Arzneimittel für Kinder benötigt.