E-Rezept: Arztpraxen können Datenqualität verbessern
Im heutigen Interview mit der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) gibt ABDA-Geschäftsführerin Claudia Korf der flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes seit 1. Januar 2024 die Schulnote „2 minus“. Als Erfolgsfaktor bezeichnet sie dabei die Einlösung des E-Rezeptes in den Apotheken mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Zu den Unzulänglichkeiten zählt sich dagegen die fehlerhafte Umsetzung bestimmter Funktionen in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) der Arztpraxen.
„Ein gravierendes Beispiel ist die mangelhafte Nutzung der sogenannten Komfortsignatur in den Arztpraxen, mittels derer eine sofortige Signatur der Verordnung und ihre zeitnahe Einlösung in der Apotheke ermöglicht wird. Einige PVS-Anbieter haben aber nur die Stapelsignatur zu Ende der Sprechzeit der Ärztin oder des Arztes im Programm, was dazu führt, dass die Patientin oder der Patient schneller in der Apotheke ist, als ihr oder sein E-Rezept vom Fachdienst heruntergeladen werden kann“, sagt Korf der PZ.
Gegenüber den Krankenkassen und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fordert Korf den Schutz vor Rechnungskürzungen ein: „Hilfreich wäre es, wenn für eine Übergangsfrist bei offenkundigen Problemen, die außerhalb der Einflusssphäre der Apothekerschaft liegen, eine Retaxfreiheit vertraglich festgelegt werden würde. Hierbei könnte das BMG beispielsweise mit einem weiteren »Machtwort« – wie es auch bei der Problematik der Chargenübermittlung beim Verblistern ausgesprochen wurde – unterstützen.“