E-Rezept: Rüdinger informiert über eGK-Anwendung
Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach soll das E-Rezept in den Arztpraxen ab 1. Januar 2024 zur Pflicht werden. Apotheken erhoffen sich vom immer weiter verbreiteten E-Rezept eine Erleichterung ihrer Arbeit und einen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten.
Die Vize-Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Anke Rüdinger, hat gegenüber MDR AKTUELL betont, dass inzwischen nahezu alle Softwaresysteme der Apotheken bereit seien, auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zum Einlösen von E-Rezepten zu benutzen. Die Apotheken könnten die E-Rezepte von einem Server abrufen, wenn Patientinnen und Patienten sie in ein Lesegerät in der Offizin steckten.
Der Vize-Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbands (SAV), Reinhard Groß, freut sich auf das E-Rezept. Groß sagte MDR AKTUELL: "Wir haben die Erwartung, dass es keine unklaren Verordnungen mehr gibt. Ein elektronisches Rezept muss per se richtig sein, sonst kann es gar nicht ausgestellt werden. Und wir haben auch die Erwartung, dass es insgesamt schneller geht".
Hier finden Sie den gesamten Audio-Beitrag des MDR.