Einigung zur Grippeimpfung in Apotheken
Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich heute nach weiteren Verhandlungen auf die Modalitäten zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken verständigt. Der entsprechende Vertragstext soll nun zügig angepasst und von beiden Seiten unterschrieben werden. Nach der Unterzeichnung sollen weitere Details bekannt gegeben werden. §132e SGB V sieht vor, dass DAV und GKV-Spitzenverband im Benehmen mit dem PKV-Verband die Vergütung für die Impfung, die Impfdokumentation und das Abrechnungsverfahren für Grippeschutzimpfungen festlegen, die im Herbst 2022 erstmals als Regelleistung in Apotheken durchgeführt werden können.