Erstes Etappenziel bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans
Gemeinsame Pressemitteilung von KBV, BÄK und DAV
Patientensicherheit – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) legen eine gemeinsame Vereinbarung zur Erstellung eines Medikationsplans vor.
Ab dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. So legt es das im Dezember 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz fest. Pünktlich unter Dach und Fach gebracht haben KBV, DAV und BÄK die dafür notwendige Rahmenvereinbarung. Zusammen haben sie Inhalt und Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt.
„Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält“, so Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Mit dem Medikationsplan können zukünftig Verordnungen aller Ärzte eines Patienten sowie die Selbstmedikation auf einem einheitlichen Medikationsplan erfasst werden. In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert. Aktualisierungen durch mitbehandelnde Ärzte sind ebenfalls möglich.
Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. "Der beste Weg zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein Zusammenwirken von Apotheker und Arzt mit einem berufsübergreifenden Blick auf die Gesamtmedikation", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Ob Rabattverträge oder Selbstmedikation - ein Medikationsplan ohne Apotheker kann kaum aktuell und vollständig sein. Mit der elektronischen Gesundheitskarte müssen und wollen wir uns so schnell wie möglich den digitalen Herausforderungen stellen."
Vorerst wird der Medikationsplan in Papierform ausgefertigt. Ziel ist jedoch, ihn spätestens 2019 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.
„Der bundeseinheitliche Medikationsplan auf Papier ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Damit ist der Weg gebahnt für die elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer.
Bis zum 30. Juni 2016 sollen KBV und GKV-Spitzenverband Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern (DAV), Tel.: 030 40004-132
Samir Rabbata (BÄK), Tel.: 030 400456-703
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 4005-2201