EuGH-Urteil: ABDA begrüßt Apothekenpflicht und befürchtet Wettbewerbsverzerrungen
Zum heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-606/21 zum Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln im Fernabsatz erklärt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: "Wir sehen im heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg sowohl Licht als auch Schatten. Das oberste europäische Gericht war vom Pariser Berufungsgericht gebeten worden, Artikel 85c der EU-Arzneimittelrichtlinie auslegen. Wir freuen uns, dass der EuGH die Apothekenpflicht gestärkt hat, sodass auch weiterhin klar ist, dass in Europa grundsätzlich nur Apotheken rezeptfreie Medikamente abgeben dürfen. Andererseits lässt das Urteil befürchten, dass Wettbewerbsverzerrungen eintreten können, wenn zum Beispiel Online-Plattformen einzelne Apotheken aus reinem Gewinninteresse bevorzugen und die Auswahlmöglichkeiten für Patienten dadurch beschränken."
Arnold weiter: "Aus unserer Sicht ist das Recht der einzelnen Mitgliedstaaten zur Regulierung des Versandhandels mit rezeptpflichtigen und -freien Medikamenten ein hohes Gut. Die Freiheit jedes Mitgliedsstaates, das eigene Gesundheitswesen selbst zu regulieren, ist auch eine unserer Kernpositionen zur Europawahl im Juni dieses Jahres. In Deutschland ist der Versandhandel mit Medikamenten im Gegensatz zu Frankreich und etlichen anderen EU-Mitgliedsstaaten bereits seit 20 Jahren auf gesetzlicher Grundlage erlaubt. Hierzulande dürfen Versandapotheken ihre Medikamente auch über Online-Plattformen anbieten, wenn die vom deutschen Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen wie Datenschutz und Erkennbarkeit eingehalten werden."