EuGH-Urteil lässt Fragen offen
Michael Jung ist als Syndikusrechtsanwalt im Geschäftsbereich Recht der ABDA und zuständig für das Europa- und Kammerrecht. In der "Pharmazeutischen Zeitung" (7. 3. 2024 | 10. AUSG.), schreibt Jung über das jüngste Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-606/21 zum Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln im Fernabsatz.
Zum Hintergrund: Seit mehr als zwanzig Jahren werden Arzneimittel in der Europäischen Union über das Internet verkauft. An welche Rechtsvorschriften sich Versandapotheken dabei halten müssen, war und ist Gegenstand vieler Gerichtsverfahren. Auch der europäische Gesetzgeber hat im Jahr 2011 einen speziellen Titel zum Internetversand in die Richtlinie 2001/83/EG (»Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel «) eingefügt.
Wie diese Vorschriften am Beispiel von Internet-Vermittlungsplattformen auszulegen sind, hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil vom 29.02.2024 untersucht. Das wesentliche Ergebnis: Ein komplettes Verbot wäre unionsrechtswidrig.
Hier geht es direkt zum Artikel von Michael Jung in der "Pharmazeutischen Zeitung".