Fehlalarme vermeiden
Die securPharm-Geschäftsstelle wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ab der kommenden Woche verstärkt dabei unterstützen, Fehlalarme im Fälschungsschutzsystem auszusortieren. Im Zuge dessen ist zu erwarten, dass das BfArM zur Aufklärung von Alarmmeldungen vermehrt auch einzelne Apotheken mit Nachfragen kontaktieren wird. Aufsichtsbehörden haben generell ein Recht darauf, Informationen zu Alarmen im securPharm-System zu erhalten, sie nachzuverfolgen und involvierte Stellen anzusprechen. Derzeit erhalten sie die Alarminformationen auf Anfrage bei der Geschäftsstelle von securPharm. Perspektivisch werden das BfArM und die anderen zuständigen Aufsichtsbehörden über einen eigenen Zugang auch direkt darauf zugreifen können. Sobald diese Möglichkeit besteht, werden die Apotheken darüber informiert.