GDNG & DigiG: Rüdinger zieht nüchternes Fazit
Die am Mittwoch (30. August 2023) vom Bundeskabinett in Meseberg beschlossenen Vorlagen für ein Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) und für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) lassen einen vertrauensvollen Umgang mit Patientinnen- und Patientendaten vermissen. Die ABDA unterstützt grundsätzlich das politische Anliegen, mithilfe einer verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland nachhaltig zu steigern. Einen ebenso hohen Stellenwert muss aber auch die Gewährleistung von Sicherheit und Funktionsfähigkeit der technischen Infrastruktur einnehmen. Die Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Gesundheitsdaten vollumfänglich geschützt werden.
ABDA-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger zieht ein nüchternes Fazit: "Die Bundesregierung hat es versäumt, die entscheidenden Weichen zu stellen, um unverhältnismäßige Eingriffe in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung zu vermeiden. Die Absicht, den Kranken- und Pflegekassen die automatisierte datengestützte Auswertung patientenindividueller Gesundheitsdaten zu gewähren, sehen wir als einen schwerwiegenden Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und den Leistungserbringenden.“ Rüdinger weiter: „Kritisch sehen wir auch, dass die so genannten ‚Hinweise zum Aufsuchen eines Angebots eines Leistungserbringers‘ zu weiteren vorhersehbaren Verunsicherungen bei den Patientinnen und Patienten führen werden. Auch erschließt sich nicht, wie eine Steigerung der Qualität der Empfehlungen und möglicher Leistungssteuerungen garantiert werden soll."
Zudem erklärt Rüdinger, die auch Leiterin "Digital Hub“ der ABDA ist: "Die digitale Weiterentwicklung und die Möglichkeit für Apotheken, Patientinnen und Patienten mithilfe einer assistierten Telemedizin in Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten erweiterte Gesundheitsleistungen anzubieten, begrüßen wir ausdrücklich. Die Bundesregierung schafft es jedoch nicht, die wesentlichen Rahmenvorgaben für die finanziellen, räumlichen und technischen Voraussetzungen zu benennen. Noch wichtiger ist, dass beim E-Rezept kein Wildwuchs bei dessen Weiterleitung entsteht. Aus unserer Sicht dürfen die Krankenkassen nicht mit ihren eigenen Apps in die Weiterleitung von E-Rezept-Schlüsseln eingebunden werden. Der Gesetzgeber darf es nicht zulassen, dass die Krankenkassen solche sensiblen Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten zunächst erheben, um die Versorgung derselben Versicherten dann möglicherweise ganz gezielt zu steuern. Zudem können wir in dem Einsatz dieser Kassen Apps keinen Mehrwert erkennen – weder wirtschaftlich noch für die Patientinnen und Patienten in der Praxis, da bereits zwei alternative digital sichere Zugangswege existieren."
Sobald die beiden Gesetzentwürfe in das parlamentarische Verfahren im Bundestag eingeführt werden, wird sich die ABDA in den kommenden Monaten mit fachlichen Argumenten, allen Kräften und deutlichen Worten für eine Verbesserung der Gesetze einsetzen.