Hubmann kritisiert Zusammenarbeit zwischen TK und Teleclinic
In einem Medienbericht (Health Care Times) hat sich der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Dr. Hans-Peter Hubmann, wie folgt über die Kooperation der Techniker Krankenkasse mit der TeleClinic geäußert:
"Zu einzelnen Unternehmen und deren Aktivitäten im Markt wollen wir uns als Verband grundsätzlich nicht äußern. Klar ist aber: Die freie Arzt- und Apothekenwahl ist eines der wichtigsten Verbraucherrechte im Gesundheitswesen. Heißt konkret: Die Patientinnen und Patienten müssen sich die Apotheke, aus der sie ihr Arzneimittel beziehen, selbst aussuchen können – ohne Werbehinweise oder Anreize. Wenn nun eine Krankenkasse und die Tochter-Gesellschaft einer ausländischen Versandapotheke gemeinsame Sache machen, liegt zumindest der Gedanke nahe, dass Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) künftig in Richtung Versandhandel gelotst werden – zumal es nicht zum ersten Mal wäre, dass die TK eine Kooperation eingeht, in der der Datenschutz nicht richtig beachtet wird.
Die freie Apothekenwahl ist auch dem Gesetzgeber sehr wichtig: Mit dem sogenannten 'Makelverbot' hat der Bundestag erst vor wenigen Jahren klargestellt, dass explizit auch E-Rezepte nicht zugewiesen werden dürfen. Im Sinne aller Versicherten sollten die zuständigen Aufsichts- und Datenschutzbehörden bei solchen Konstellationen ganz besonders genau hinschauen, dass Neutralität und Unabhängigkeit gewährleistet sind. Die Apotheken müssen sich darauf verlassen können, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden."