Immer für Patienten da
Die Geschäftsführerin der Apothekenkammer Bremen, Dr. Isabel Justus, erklärt in der "Neue Apotheken Illustrierte" (Ausgabe 15.02.), wie die Öffnungszeiten der Apotheken zustande kommen. "Die Apotheken sind zu einer ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet", so Frau Dr. Justus. "Dies unterscheidet sie von anderen Unternehmen und stellt somit eine Besonderheit dar. Allerdings sind sie zu gewissen Zeiten von dieser Dienstbereitschaft befreit." Die Dienstbereitschaft regelt die jeweilige Apothekerkammer über die sogenannte Allgemeinverfügung.
Die Ladenöffnungszeiten sind in den vergangenen Jahren liberalisiert worden. Was bedeutet dies für die Apotheken? "Jedes Bundesland regelt nicht nur die Ladenöffnungszeigen, sondern auch die Allgemeinverfügung individuell. Deswegen gibt es von Bremen bis Bayern durchaus Unterschiede. So haben nicht alle den Samstag als Möglichkeit aufgeführt, die Apotheke schließen zu dürfen. Auch die Zeit für die Mittagspause variiert", erklärt die Kammergeschäftsführerin aus Bremen. Nach ihren Angaben öffnen die meisten Apotheken zwischen acht und neun Uhr und schließen um 18 Uhr oder um 18 Uhr 30.