Importquote für Arzneimittel streichen: Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie
Gemeinsame Pressemitteilung von AOK Baden-Württemberg und DAV
Die AOK Baden-Württemberg und der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordern gemeinsam die Streichung der Importquote für Arzneimittel, die für alle Apotheken bei Einlösung von Rezepten für gesetzlich krankenversicherte Patienten verpflichtend ist. Die bestehende Vorgabe, mindestens fünf Prozent des Umsatzes mit Fertigarzneimitteln durch Importe zu bestreiten, ist längst nicht mehr zeitgemäß: Die Importquote bedeutet enormen bürokratischen Aufwand und gefährdet die Arzneimittelsicherheit für die Patienten. Zudem erzeugt sie in anderen Ländern Lieferengpässe für die heimische Bevölkerung. Die Einsparungen, die damit für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erzielt werden, fallen weit hinter die Volumina zurück, die mit anderen Instrumenten erreicht werden. Allein die Rabattverträge erlösen mit 3,6 Mrd. Euro (2015) fast das 30-fache dessen, was durch Quoten bei Importen erwirtschaftet werden kann.
„Der Apotheker braucht mehr Spielraum, um sich bei Sicherheitserwägungen im Einzelfall gegen ein Importmedikament entscheiden zu können. Denn lange, grenzüberschreitende Lieferketten erhöhen das Risiko für das Einschleusen von gefälschten Medikamenten. Leider sind Chargenrückrufe von Importarzneimitteln längst keine Einzelfälle mehr“, sagt dazu DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „In der Apothekenpraxis zeigt sich ohnehin, dass Generika oft preiswerter sind als Importarzneimittel. Und die Bürokratie, die Quote für jede einzelne Kasse zu erfüllen, frisst Zeit, die der Apotheker besser in die Patientenbetreuung investieren kann“, so Becker weiter.
Die geltende gesetzliche Regelung beurteilt auch die AOK Baden-Württemberg als längst nicht mehr zeitgemäß. Ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann plädiert für mehr Handlungsspielraum von Kassen und Apothekern: „Der Gesetzgeber sollte die Reimportquote durch sinnvollere Maßnahmen ersetzen und Krankenkassen und Apothekerverbänden die Möglichkeit eröffnen, selbst zu handeln.“ Die bisherige Situation sei wettbewerbswidriger Marktdirigismus pur, urteilt Hermann: „Die Reimportquote ist reine Planwirtschaft und nützt vor allem den Reimporteuren selbst, reduziert aber Arzneimittelausgaben bei Krankenkassen nur minimal.“ Hermann weiter: „Die Importquote hat sich lange überholt, wir haben heute sehr viel intelligentere Steuerungsinstrumente.“