Kammerversammlung als Video-Konferenz
In Niedersachsen wurde die gestrige Kammerversammlung erstmals als Web-Konferenz durchgeführt. Mit deutlicher Mehrheit wurde beschlossen, die Berufsordnung mit einer Ausnahmeregelung anzupassen, um den Apothekerinnen und Apothekern den Weg in Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen zu ebnen. Der Wortlaut der Satzungsänderung, die am 1. Mai in Kraft tritt, lautet wie folgt: „Dem Apotheker ist untersagt, Heilkunde an Menschen und Tieren auszuüben, soweit ihm dies gesetzlich nicht ausnahmsweise erlaubt ist.“ Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) war am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten, mit dem Apotheker ermächtigt werden, in Modellvorhaben Grippeschutzimpfungen durchzuführen, soweit das Berufsrecht dem nicht entgegensteht. Die bisherige Berufsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen sah ein Verbot der Heilkunde des Apothekers an Mensch und Tier vor. Zur aktuellen Corona-Situation sagte Kammerpräsidentin Cathrin Burs in der Web-Konferenz: „In den vergangenen Wochen haben die Kolleginnen und Kollegen der Politik eindrucksvoll vor Augen geführt, was ortsnahe Versorgung für die Bevölkerung bedeutet, welchen Stellenwert sie hat.“ Der Apotheker als Arzneimittelfachmann und die Apotheke habe sich als krisenfeste Institution der Arzneimittelversorgung bewährt, betonte Burs. „Die Apotheken vor Ort gewähren den in diesen Tagen sehr verunsicherten Patienten den Zugang zu Apotheken und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite, klären auf, beruhigen. Damit demonstrieren sie der Politik gegenüber Verlässlichkeit.“ Apotheker erfüllten ihre Aufgaben gewissenhaft und verdienen für die herausragenden Leistungen Anerkennung und Wertschätzung. Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.800 Mitglieder an