Konnektoren: Erstattungsfrage kurz vor Klärung
Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über die Refinanzierung von Konnektoren sind einen deutlichen Schritt vorangekommen. Der DAV teilt in einem Informationsschreiben an die Geschäftsführer der Apothekerverbände mit, dass die Nutzung von Rechenzentrums-Konnektoren künftig refinanzierungsfähig sein soll. Darunter soll auch das Angebot der Firma Red medical fallen. Nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung durch den GKV-Spitzenverband sei eine Refinanzierung von Komponenten (insbesondere des Konnektors) auch möglich, wenn die Endgeräte nur mittelbar in der Apotheke angeschlossen werden, heißt es weiter. Nach aktuellem Stand der laufenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband soll auch eine Erstattungsfähigkeit von VSDM-Konnektoren mit Update zum eHealth-Konnektor ein Gegenstand der Änderungsvereinbarung sein. Diese Änderungsvereinbarung zur Refinanzierung der erforderlichen TI-Anbindungsaufwendungen befindet sich den Angaben zufolge in der Schlussabstimmung. Einer Bestellung von VSDM-Geräten mit dem eHealth-Update stehe insoweit nichts mehr entgegen, so der DAV. Bei der Bestellung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Endabrechnung durch den Dienstleister erst nach dem Update auf den eHealth-Konnektor erfolgt. Bis Ende September müssen alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein.