Lieferengpässe: Bei 70 von 180 Kinderarzneimitteln fallen Aufzahlungen weg
Bei 70 der insgesamt 180 Kinderarzneimittel, für die ab 1. Februar 2023 für drei Monate keine Festbeträge gelten, fallen bislang geltende Aufzahlungen (Mehrkosten) weg, wenn Apotheken wegen Lieferengpässen auf andere Medikamente ausweichen müssen. Darunter sind 34 Ibuprofen- und Paracetamol-haltige Fiebersäfte und –zäpfchen sowie 36 für Kinder bestimmte Antibiotika-Lösungen und –Zäpfchen. Während bei den Fiebersäften und –zäpfchen die Eltern um bis zu 8,50 Euro entlastet werden, reicht die Entlastung bei den Antibiotika sogar bis zu 20,17 Euro. Bei Fiebermitteln fallen im Durchschnitt 2,10 Euro und bei Antibiotika 4,40 Euro an Aufzahlungen weg. Das ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der aktuell vom GKV-Spitzenverband gemeldeten Festbetragsgruppen und Pharmazentralnummern.
Aufzahlungen (Mehrkosten) werden für die Versicherten immer dann fällig, wenn der vom Hersteller festgelegte Abrechnungspreis eines Arzneimittels (Apothekenverkaufspreis) über dem von den Krankenkassen berechneten Erstattungshöchstbetrag (Festbetrag) liegt. Nach Auffassung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist es jedoch fraglich, ob sich die angespannte Liefersituation bei Kinderarzneimitteln tatsächlich in den kommenden Wochen beruhigt, da es oft nur wenige Hersteller gibt und somit das Angebot dieser Arzneimittel insgesamt begrenzt ist. Kurzfristig brauchen die Apotheken laut DAV mehr pharmazeutischen Entscheidungsspielraum und ein angemessenes Honorar für das aufwendige Management der Lieferengpässe.