Lieferengpassgesetz: Kabinett muss Apotheken unterstützen
Am Mittwoch (29. März 2023) soll das Bundeskabinett eine Beschlussvorlage zum Entwurf für ein Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt bekommen. Dazu erklärt ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold: "Lieferengpässe bei Arzneimitteln können die Versorgung der Bevölkerung leider auch in Zukunft massiv gefährden. Die Apotheken sind die einzigen Orte, wo Millionen Patientinnen und Patienten trotz fehlender Medikamente kompetent, schnell und sicher versorgt werden können. Dazu brauchen die Apotheken jedoch Handlungsfreiheit und Flexibilität, um beim Einlösen eines Rezeptes ein vorrätiges Ersatzmedikament abzugeben, statt den Patienten oder die Patientin tagelang zu vertrösten oder für ein neues Rezept zur Arztpraxis zurückzuschicken.“
Arnold weiter: "Das bislang vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte Lieferengpassgesetz sorgt ab dem 1. August 2023 in den Apotheken für ein Bürokratiemonster ohne Patientennutzen. Das Bundeskabinett muss jetzt handeln, um die Arzneimittelversorgung für Millionen Menschen langfristig sicherzustellen. Bevor der ALBVVG-Kabinettsentwurf zum Bundestag geht, müssen der pharmazeutische Handlungsspielraum der Apotheken bei der Auswahl von Ersatzmedikamenten erweitert und ein angemessener Engpass-Ausgleich als Honorar für den personellen Mehraufwand manifestiert werden. Die Patientinnen und Patienten brauchen eine schnelle, unbürokratische und sichere Versorgung mit Arzneimitteln, um dies zu sichern brauchen die Apotheken, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Planungssicherheit und eine faire Honorierung ihrer Leistungen. Wir werden deshalb die Gesundheitspolitik mit Protesten und Aktionen wachrütteln. Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“. Bundesweit geht die ABDA von etwa 20 Millionen verordneten, aber nicht verfügbaren Arzneimitteln pro Jahr aus.