Medien berichten über EuGH-Entscheidung
EU-Länder dürfen Apotheken bestimmte Werbeaktionen für Medikamente verbieten. Insbesondere Rabattaktionen, die die Einnahme von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln befördern, können verboten werden, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag (27. Februar) festgestellt hat. Die Medien berichteten in der vergangenen Woche ausführlich darüber und zitierten dabei auch die dazugehörigen Statements aus den Reihen der Apothekerschaft. "EuGH: Deutsche Regelung zu Rabattaktionen für Medikamente mit EU-Recht vereinbar", titelt die Nachrichtenagentur AFP in ihrer Agenturmeldung (27. Februar). Zitiert wird der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), Dr. Armin Hoffmann. Die AKNR war an dem Verfahren direkt beteiligt. "Das ist ein sehr guter Tag für die Apotheke vor Ort, die unserer Ansicht nach allein Garant für eine ordentliche Arzneimittelversorgung ist", so Hoffmann, der auch Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) ist. Das Hoffmann-Zitat wurde zum Beispiel von "stern.de" und "Kölnische Rundschau" übernommen. Auch die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", der "Westfälischer Anzeiger", die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" oder "heise.de" informieren in ihren Ausgaben (28. Februar) ebenfalls über die EuGH-Entscheidung.