Nebenwirkungen an Arzt oder Apotheker berichten
Wer nach einer Arzneimitteleinnahme eine Nebenwirkung bemerkt, sollte seinem Arzt oder Apotheker davon berichten. „Jeder kennt den Satz ‚Zu Risiken und Nebenwirkungen […] fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker‘. Dieser Satz lässt sich sinnvoll erweitern: ‚Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker und berichten Sie ihm von Ihren Beobachtungen‘“, sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).
Im bewährten Meldesystem berichten Patienten zunächst ihrem Apotheker von einer Nebenwirkung. Der Apotheker gibt diese Meldung unter anderem an die AMK weiter. Dort werden Meldungen aus allen Apotheken systematisch erfasst, ausgewertet und dann an die entsprechenden Bundesoberbehörden weitergegeben. Falls die Behörden Maßnahmen erlassen, werden diese von der AMK umgesetzt bzw. die Information an alle Apotheken verteilt.
Gesundheitsdaten sind hochsensibel und dürfen nicht in falsche Hände gelangen. Deshalb lehnt die AMK – im Schulterschluss mit der entsprechenden ärztlichen Organisation – die Erfassung und Weiterleitung von Nebenwirkungen durch privatwirtschaftliche Anbieter ab. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt an die Bundesoberbehörden melden.
Schulz: „Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen sollten Patienten damit rechnen, dass die gesammelten Gesundheitsdaten an interessierte Stellen verkauft werden. Privatwirtschaftliche Meldesysteme können das Vertrauen der Bevölkerung in die etablierten Meldestrukturen der öffentlichen, unabhängigen und nicht gewinnorientierten Institutionen gefährden. Wenn Nebenwirkungen über verschiedene Wege gemeldet werden, steigt zudem das Risiko für Doppel- bzw. Mehrfachmeldungen.“