pharmacon: Berufspolitische Diskussionsrunde
In einer berufspolitischen Diskussionsrunde auf dem pharmacon in Schladming stellten sich gestern Vertreter von BAK, DAV und ABDA den Fragen und Einschätzungen der Kongressteilnehmer. In einem Impulsvortrag führte der Hauptgeschäftsführers der ABDA, Dr. Sebastian Schmitz, in die gesundheitspolitische Lage ein. Die aktuellen Aktivitäten der Gesundheitspolitik ordnete er den drei Bereichen Ökonomie, Ordnungspolitik und Berufsausübung zu.
Schmitz erinnerte an den bereits veröffentlichten 8-Punkte-Katalog der ABDA zu Lieferengpässen. Vor allem zwei Maßnahmen sollten kurzfristig umgesetzt werden: Der Gesetzgeber solle den Versicherten vor zusätzlichen Belastungen in Form höherer Zuzahlungen schützen, wenn wegen Nicht-Lieferfähigkeit auf andere, teurere Präparate umgestellt werden muss. Auch die Mehrarbeit in den Apotheken müsse endlich vergütet werden. GKV-SV, Gesundheitspolitiker der Grünen und der SPD hätten den Handlungsbedarf bereits erkannt. Man könne zum Beispiel eine Sondergebühr analog zur Dokumentationsgebühr für BTM einführen, damit die Apotheken von der GKV ein Honorar erhielten. Schmitz zeigte sich optimistisch, dass Lieferengpässe auch auf europäischer Ebene angegangen würden.
Schmitz erläuterte den Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums zur Digitalisierung. Es würde angestrebt, bis Ende März die Verhandlungen zum E-Rezept zwischen dem DAV, der KBV und des GKV-SV abzuschließen.
Das alles beherrschende Thema in der Berufspolitik sei die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertag 2019 hatte beschlossen, das VOASG konstruktiv kritisch zu begleiten. Unter anderem sollen das ‚Makeln‘ von Rezepten zu kommerziellen Zwecken unterbunden und pharmazeutische Dienstleistungen etabliert werden. Die berufspolitische Diskussion im Anschluss an den Impulsvortrag wurde moderiert von Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, und Dr. Dr. Georg Engel, Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Beide sind Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. An der Podiumsdiskussion nahmen Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA, Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, Fritz Becker, Vorsitzender Deutschen Apothekerverbands sowie Schmitz teil.
Schmidt erläuterte, dass sich aktuell die EU-Kommission mit dem Gesetzentwurf des VOASG auseinandersetzen würde. Bis Ende Januar sei mit einem Votum der EU-Kommission und der Reaktion der Bundesregierung darauf zu rechnen. Schmidt zweifele nicht an der Ernsthaftigkeit des Bundesgesundheitsministers, das VOASG weiter voranzutreiben. Die ABDA hätte in diesem Feld nur eine Aufgabe: Alles dafür zu tun, dass das VOASG weiterverfolgt werde, und nicht von dem Weg abzuweichen, den die Hauptversammlung vorgegeben hätte. Schmidt rief die Anwesenden auf, dies zu akzeptieren und alle Kräfte darauf zu bündeln, den DAT-Beschluss umzusetzen. Die ABDA unterstütze laut Beschlusslage die Petition von Benedikt Bühler nicht. Petitionen seien ein Instrument für Privatpersonen, aber nicht für Körperschaften oder Interessensverbände wie die ABDA. Schmidt äußerte Unverständnis darüber, dass sich einige Mitgliedsorganisationen über die Beschlusslage hinweggesetzt hätten, da dies die Glaubwürdigkeit der Apothekerschaft im politischen Prozess untergrabe. Sollte sich die politische Lage verändern, müssten die Gremien der ABDA ggf. über eine Strategieanpassung entscheiden.
Becker äußerte sich auch zum Makelverbot. Auch hier spiele das VOASG eine wichtige Rolle. Es bräuchte so schnell wie möglich ein konsequentes Makelverbot für Rezepte. Ansätze für das Makelverbot stünden zwar im VOASG-Entwurf, aber in den nächsten Wochen solle ein Entwurf für das DVG II vorgelegt werden. Die ABDA würde versuchen, das Makelverbot in diesen Gesetzentwurf einzubringen. Becker zeigte sich überzeugt, dass eine vom BMG beim IGES in Auftrag gegebene Studie zu Arzneimittelpreisen zu dem Schluss kommen wird, dass Rx-Boni keine sinnvolle Option wären.
Benkert lehnte die Spezialisierung von Apotheken auf bestimmte Handlungsfelder wie HIV, Onkologie oder Cannabis ab. Die Flächendeckung sein ein prioritäres Ziel; deshalb müsse jede Apotheke in der Lage sein, alle für Patienten notwendigen Leistungen zu erbringen. Die Mitgliederversammlung der BAK hätte Ende 2019 beschlossen, dass die Novellierung der Approbationsordnung angestrebt werden soll. Benkert kündigte dazu einen Runden Tisch an, zu dem die BAK alle Beteiligten einladen würde. Eine Spezialisierung der Pharmaziestudierenden bereits während des Studiums lehnte Benkert ab.
Weitere Themen der Diskussionsveranstaltung waren die geplanten Grippeschutzimpfungen in Apotheken, pharmazeutische Dienstleistungen und die Honorierung der Apotheken. Diskutiert wurde unter anderem auch über das ABDA-Datenpanel, securPharm, die (berufspolitische) Nachwuchsgewinnung und die vielfältigen Parameter rund um die Einführung von E-Rezepten und E-Medikationsplänen.