Preis: Fragebogen-Verordnungen sind gefährlich!
Das Landgericht München I hat einem Online-Versandhändler die Werbung für sogenannte Abnehmspritzen verboten. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte gegen den in den Niederlanden ansässigen Versender den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, weil das Unternehmen den Patientinnen und Patienten die Arzneimittel nach dem Ausfüllen eines Fragebogens ohne persönlichen Arztkontakt zugeschickt hatte. Dazu erklärt ABDA-Präsident Thomas Preis wie folgt:
"Die einstweilige Verfügung des Landgerichtes München ist ein klarer Sieg für die Patientensicherheit in Deutschland! Sie stellt klar, dass Werbung für Inkretin-Mimetika, also die sogenannten Abnehmspritzen, illegal ist, wenn zur Erlangung einer Verschreibung lediglich ein Onlinefragebogen ausgefüllt werden muss. Jedes Arzneimittel hat Neben- und Wechselwirkungen. Gerade weil Arzneimittel besonders beratungsbedürftige Produkte sind, dürfen sie nur in der Apotheke angeboten werden. Bei Arzneimitteln, die der Verschreibungspflicht unterliegen, gibt es besonders hohe Sicherheitsschranken. Diese Sicherheitsschranken wurden vom Gesetzgeber eingeführt, um die Patientinnen und Patienten vor Gesundheitsrisiken zu schützen, die bei einer unkontrollierten Einnahme von Arzneimitteln zweifelsfrei entstehen können. Diese durch eine simulierte Fernbehandlung, entgegen allgemein anerkannten fachlichen Standards, zu umgehen, hält das Gericht zurecht für unzulässig. Wünschenswert wäre es nun, wenn diese Entscheidung für die Patientensicherheit auch im Hauptverfahren bestätigt wird."