PTA-Berufsgesetz: Neue Arbeitshilfe

Zum 01.01.2023 ist das PTA-Berufsgesetz in Kraft getreten. Aufgrund dieses Gesetzes erweitern sich die Befugnisse für qualifizierte PTA. Die Bundesapothekerkammer hat anlässlich des Inkrafttretens die Arbeitshilfe zur Informations-, Beratungs- und Abzeichnungsbefugnis überarbeitet. Die neue Version "Dokumentation der Befugnisse des nichtapprobierten pharmazeutischen Personals“ umfasst die Befugnisse gem. §§ 3, 17 und 20 derApothekenbetriebsordnung. Die einzelnen Teilabschnitte können auch unabhängig voneinander bescheinigt werden. Die neue Arbeitshilfe steht auf www.abda.de unter den Leitlinienthemen „Arzneimittelinformation“, „Selbstmedikation“ und „Rezeptbelieferung“, sowie unter „Weitere Arbeitshilfen“ zur Verfügung.