PTA: Schulgeld-Abschaffung begrüßt
Die Bundesapothekerkammer begrüßt, dass das Schulgeld für PTA in Nordrhein-Westfalen abgeschafft wird. „Damit wird das Ungleichgewicht behoben, dass viele andere schulischen Berufsausbildungen schon bislang vom Staat finanziert wurden und die Ausbildung zur PTA von dieser bzw. den Eltern bezahlt werden musste“, heißt es in einem Statement der BAK, dass dem ABDA-Newsroom vorliegt. Durch die Entscheidung würden Familien entlastet und die Berufsausbildung attraktiver gemacht. „Wir hoffen, dass sich auch die übrigen Bundesländer – so noch nicht erfolgt - zu diesem Schritt entschließen, auf den sich Bund und Länder in ihrem ‚Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe' im März 2020 gemeinsam verständigt hatten“, heißt es in dem Statement weiter. Auch die Spitzen der vier Apotheker-Organisationen in NRW befürworten die Schulgeld-Abschaffung. „Ich habe mich riesig über diese Entscheidung aus Düsseldorf gefreut“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der ADBA. „In den vergangenen Jahren war es nicht leicht, junge Menschen für einen Beruf zu begeistern, für dessen Ausbildung sie tief in die Tasche greifen mussten“, erklärt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, den Schritt. „NRW war bereits das erste Bundesland, das sich seit dem 1. September 2018 mit 70 Prozent an den Schulgeldkosten beteiligt hat. Dass ab sofort im größten Bundesland Schulgeldfreiheit besteht, ist ein wichtiges Signal, die Apotheken vor Ort zu stärken“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein. Dafür hätten sich die Apothekerverbände und -kammern in NRW auch seit Jahren intensiv engagiert. „Das Schulgeld kompensiert allerdings nur einen Teil der Kosten des einzelnen Ausbildungsplatzes. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Land NRW auch an den steigenden übrigen Kosten in diesem Bereich beteiligen wird“, ergänzt Dr. Klaus Michels, Vorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe. Gemeinsam freuen sich die Spitzen von Kammern und Verbänden auf die weiteren vertrauensvollen Gespräche zu diesem Thema mit dem Ministerium. Damit die Schulen die Regeln möglichst schnell umsetzen und an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können, sollte die Richtlinie ihnen nun zeitnah zur Verfügung gestellt werden.