securPharm: Arbeitshilfe bei Alarmmeldungen aktualisiert
Die Standardvorgehensweise (SOP – Standard Operating Procedure) bei Alarmmeldungen der Bundesapothekerkammer wurde aktualisiert. Angepasst wurde die Empfehlung bei Rückmeldung 8: „Das Verfallsdatum der Packung ist erreicht“ und 9: „Packung konnte nicht identifiziert werden, z. B. aufgrund nicht eindeutiger oder nicht eindeutig zuzuordnender Packungsdaten“. Die Anpassungen betreffen die prominentere Platzierung des securPharm-Scannertests, zusätzliche Informationen zu den einzelnen Entscheidungsknoten und eine Änderung der Reihenfolge bei Rückmeldung 9. Lässt sich die Packung nicht eindeutig identifizieren, liegt dies häufig an einem falsch eingestellten Scanner. Deshalb sollte zunächst die Fehlerquelle Scanner ausgeschlossen werden, bevor eine manuelle Verifizierung über die securPharm-GUI erfolgt. Dieses Vorgehen kann Arbeitsaufwand reduzieren und weitere Alarme durch Tippfehler bei der manuellen Eingabe verhindern. Die aktualisierte Version der Arbeitshilfe ist bereits auf der securPharm-Seite der ABDA hinterlegt.