Stellungnahme des DAV zur Rezeptabrechnung
Zur jüngsten Mitteilung auf der Webseite eines bekannten Apothekenrechenzentrums, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und ein Insolvenzverwalter bestellt wurde, erklärt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV):
„Viele Apotheker sehen sich mit der existenziellen Bedrohung konfrontiert, dass sie das Geld von den gesetzlichen Krankenkassen für abgerechnete Rezepte entweder gar nicht oder nur teilweise oder verspätet erhalten. Für diese Sorge haben wir großes Verständnis, denn die Monatsabrechnung einer durchschnittlichen Apotheke mit allen Krankenkassen kann schnell eine sechsstellige Euro-Summe sein. Wenn die Apotheke ihr Geld nicht erhält, kann der Cash-Flow empfindlich gestört werden, denn die Großhändler und Hersteller müssen für ihre vorherigen Warenlieferungen bezahlt werden.“
Becker weiter: „Der DAV fordert deshalb nun schnellstmögliche Aufklärung von der Finanzaufsichtsbehörde und dem Insolvenzverwalter, was genau passiert ist und wann die Apotheken ihr Geld bekommen. Die Landesapothekerverbände stehen für ihre Mitglieder bereit, um ihnen Hinweise und Ratschläge zu geben, wie sie im Einzelfall mit einem solchen betriebswirtschaftlichen Notfall umgehen können und welche Handlungsoptionen bestehen.“
Zum Hintergrund: Gemäß § 300 SGB V ("Abrechnung der Apotheken und weiterer Stellen") ist eine Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über Apothekenrechenzentren (ARZn) vorgesehen. Auf Basis dieser Regelung und des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 SGB V übernehmen die ARZn die Rezeptabrechnung für die Apotheken gegen eine entsprechende Gebühr. Somit erfolgt eine für die Apotheken und Krankenkassen effiziente, regelmäßige Abrechnung der Rezepte, die für beide Seiten eine genaue, anonymisierte Dokumentation aller Positionen und Kosten ermöglicht.