Stellungnahme zum Referentenentwurf TSVG abgegeben
Zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) hat die ABDA am 17. August 2018 ihre Stellungnahme fristgemäß beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingereicht. Die Apotheker unterstützen das Anliegen der Bundesregierung, eine qualitativ gute und gut erreichbare Versorgung aller Patienten in Deutschland zu sichern. In dem siebenseitigen Dokument werden dazu zahlreiche Anmerkungen und Vorschläge gemacht. So schlägt die ABDA vor, die Bevorzugung importierter Arzneimittel zu beenden und die Verpflichtung zur Abgabe importierter Arzneimittel in § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V zu streichen. In Bezug auf eine ausreichende Auswahl an Impfstoffen wird eine Klarstellung gefordert, dass die Krankenkasse mindestens die Kosten für Impfstoffe mit dem günstigsten und dem zweitgünstigsten Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers übernimmt. Die grundsätzlich positive Bewertung der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung beim Großhandel wird mit der Erwartung verknüpft, dass nun auch auf der Handelsstufe der Apotheken konsequent gehandelt wird: Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen muss die Einheitlichkeit der Apothekenabgabepreise durch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln umgesetzt werden.