Symposium der Bundesapothekerkammer: Pharmazeutische Dienstleistungen: Welchen Nutzen haben Patientinnen und Patienten?
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben ab 2022 einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken. So will es das 2020 verabschiedete Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Die genaue Ausgestaltung der pharmazeutischen Dienstleistungen wird derzeit noch mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt.
Aber wo liegt der größte Versorgungsbedarf? Welche Erwartungen haben Patientinnen und Patienten an die neuen Dienstleistungen? Und welche Schwierigkeiten sind möglicherweise bei der Umsetzung zu erwarten? Diese und weitere Fragen diskutierten BAK-Präsident Thomas Benkert, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Stefan Schwartze, der Präsident des SoVD – Sozialverband Deutschland Adolf Bauer und Dr. Nina Griese-Mammen, Abteilungsleiterin im Geschäftsbereich Arzneimittel der Bundesapothekerkammer, beim Symposium „Pharmazeutische Dienstleistungen: Welchen Nutzen haben Patientinnen und Patienten?“.
Die Veranstaltung wurde live aus dem Deutschen Apothekerhaus in Berlin über den YouTube- und Facebook-Kanal der ABDA übertragen und kann auf dem YouTube-Kanal in voller Länge noch einmal angeschaut werden.
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Auf dem YouTube-Kanal der ABDA finden Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung in voller Länge.