TI: Zuschüsse werden erhöht
Die DAV-Mitgliedsorganisationen und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die erste Änderungsvereinbarung zur TI-Refinanzierungsvereinbarung rückwirkend zum 1. April 2021 in Kraft treten zu lassen. Vereinbart wurde, dass sämtliche an die TI angeschlossenen Apotheken ebenfalls in den Geltungsbereich des Vertrages fallen und die verhandelten Differenzbeträge nachträglich erhalten. Zu den nun ebenfalls refinanzierbaren TI-Komponenten gehören die HBAs der angestellten Apotheker und Pharmazieingenieure, wobei eine Refinanzierung der besagten HBAs einmalig in Höhe von 449,00 € netto erfolgt. Ebenso erfolgt die einmalige Refinanzierung des HBAs für zukünftig festangestellte Berufsanfänger (Apotheker). Des Weiteren konnten über folgende Pauschalen für die Einführung des E-Rezeptes und der elektronischen Patientenakte (ePA) Einvernehmen erzielt werden: PTV-4-Konnektor-Update (336 Euro), Integrationspauschale ePA netto (126 Euro), Integrationspauschale E-Rezept (100 Euro) und der Zuschuss zu Handscannern (entspricht der Refinanzierung von 3 einfachen Handscannern, 150 Euro). Daraus folgt eine Anpassung/Erhöhung der laufenden Betriebskosten: 3,80 Euro netto mehr / Quartal für die ePA 0,85 Euro netto mehr / Quartal für das E-Rezept. Bezüglich der SMC-B-Karte sind beide Seiten übereingekommen, dass für den unwahrscheinlichen Fall des Defektes der GKV-SV die Kosten refinanziert. Die Pauschalen für das sog. Erstausstattungsbundle werden ebenfalls rückwirkend zum 01.04.2020 auf eine Summe von 3.197,00 Euro netto zuzüglich 500,00 Euro netto für jedes zusätzliche Kartenterminal angehoben. Hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten – insbesondere des HBA- teilt der NNF als Abrechnungsstelle folgendes mit: Alle bereits gestellten Anträge werden automatisch vom NNF an die Neuregelung angepasst und nachberechnet. Hier ist keinerlei Aktion der Apotheken erforderlich. Die entsprechenden Kostenbescheide bzw. Änderungsbescheide werden im September 2021 verschickt. Das Geld wird Ende September 2021 transferiert. Ab 1. Juli 2021 können über das NNF-Portal einmalig Anträge für das PTV-4-Update und die HBA für angestellte Apotheker und fortlaufend für die Berufsanfänger gestellt werden.