Ukraine: Tipps für geflüchtete Apothekerinnen und Apotheker
Was muss man tun, wenn man Apothekerinnen und Apotheker aus der Ukraine beschäftigen will? Die Antwort gibt es auf der deutschen und englischen ABDA-Homepage unter dem Punkt "Noch keine Anerkennung als Apotheker*in – Möglichkeiten der Tätigkeit in einer Apotheke (auch für geflüchtete Apotheker*innen)“. Dort heißt es:
"Auch ohne bereits erfolgte Anerkennung als Apotheker*in haben Sie Möglichkeiten, in einer Apotheke tätig zu werden. Im Rahmen einer Hospitation könnten Sie z. B. dem Apothekenteam einfach 'über die Schulter' schauen, arbeiten aber selber nicht aktiv pharmazeutisch mit. Sie können die Kolleginnen und Kollegen bei der Beratung von Patientinnen und Patienten beobachten, sich mit Arzneimittelpackungen, Fachinformationen oder Fachliteratur beschäftigen und allgemein die Arbeitsabläufe in deutschen Apotheken kennenlernen. Als Hospitant*in gehören Sie nicht zum pharmazeutischen Personal und dürfen daher keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen, z. B. keine Arzneimittel abgeben, prüfen oder herstellen.
Neben einer Hospitation haben Sie auch die Möglichkeit, im nicht-pharmazeutischen Bereich der Apotheke, z. B. in der Warenlogistik, zu arbeiten und bereits Geld zu verdienen. Aber auch hier dürfen Sie keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausüben.
Beide Möglichkeiten bieten eine gute Gelegenheit, um Ihre Sprachkenntnisse weiter auszubauen und sich mit Kollegen auszutauschen. Bei der Suche nach einer geeigneten Apotheke kann Ihnen die regionale Apothekerkammer helfen."