Was liefert die Apotheke nach Hause?
Viele Menschen denken reflexartig an den Versandhandel, wenn sie Mode, Elektronik oder Möbel nicht selbst nach Hause tragen wollen. Nicht immer klappt das jedoch perfekt. Manchmal warten die Waren in einem Paketshop, der Kilometer weit entfernt ist, oder beim Nachbarn, der gerade in den Urlaub gefahren ist. Von guter Beratung per leicht erreichbarer Hotline ganz zu schweigen. Auch bei Arzneimitteln gibt es den Versandhandel. Dieser ist in Deutschland aber nur Apotheken mit einem Qualitätsmanagementsystem und einer besonderen Versandhandelserlaubnis gestattet.
Schneller, einfacher und bequemer geht es dagegen mit dem sogenannten Botendienst, den fast jede Apotheke in Deutschland anbietet. Apothekeneigenes Personal bringt die Medikamente bis nach Hause – und die pharmazeutische Beratung dazu gibt es in der Apotheke, am Telefon oder an der Haustür. Schließlich sind Medikamente Waren ganz besonderer Art, denn sie sind unmittelbar mit der Gesundheit der Menschen verbunden und somit besonders beratungsbedürftig.
Gerade für Menschen, die krank oder schlecht zu Fuß sind oder das fiebernde Kind nicht allein zu Hause lassen wollen, kann der Botendienst der Apotheke sehr wichtig sein. Jeden Tag werden in Deutschland rund 300.000 Botendienste erledigt. Zu Beginn der Corona-Pandemie haben die Apotheken ihre Botendienste sogar massiv ausgeweitet, um Kontakte von Risikogruppen zu verringern und in Quarantäne befindliche Personen zu versorgen.
Während rezeptfreie Medikamente jederzeit per Botendienst geliefert werden können, muss bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zunächst das ärztlich ausgestellte Rezept im Original vorliegen. Das ist beim elektronischen Rezept natürlich einfacher als beim rosa Rezept. Das E-Rezept kann man schließlich auch von zuhause aus per E-Rezept-App an die Apotheke seiner Wahl schicken – und die Abholung oder den Botendienst gleich mit vereinbaren.
(Autor: Berend Groeneveld, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der ABDA, DAV-Patienenbeauftragter, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen; erschienen in "Das Apotheken Magazin" Ausgabe 01. März 2024)