Die Apotheken haben den gesetzlichen Auftrag, die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Dies betrifft jede einzelne Apotheke, aber auch die flächendeckende Verteilung aller Apotheken im Land.
Zum pharmazeutischen Personal einer Apotheke gehören neben Apothekern auch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) und weitere Berufsgruppen.
Zahlreiche Gesetze und Verordnungen bilden die Rechtsgrundlagen für die Arzneimittelversorgung. Die Freiberuflichkeit und deren Facetten setzen den ordnungspolitischen Rahmen im Apothekenwesen.
Ärztlich verordnete Arzneimittel haben überall in Deutschland denselben Preis. Bei diesen rezeptpflichtigen Medikamenten ist auch das Honorar des Apothekers gesetzlich festgelegt.
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