Arzneimittel im Krankenhaus, auf See und bei der Armee
Das landläufige Bild von Apotheken ist das der inhabergeführten, öffentlichen Apotheken. Daneben gibt es in Deutschland auch andere Apotheken, die nicht der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Auch hier arbeiten Pharmazeuten und sorgen für eine gute und sichere Versorgung mit Arzneimitteln. Diese Apotheken sind für spezifische Versorgungssituationen zuständig und müssen auch besondere gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Für die Arzneimittelversorgung gelten in Deutschland und vielen anderen Ländern die gleichen Grundregeln: Die Tätigkeit von Arzt (Therapie und Verschreibung von Arzneimitteln) und Apotheker (Beratung und Abgabe von Arzneimitteln) ist strikt getrennt, um wirtschaftliche Anreize für ein Fehlverhalten der Heilberufler zu vermeiden. Und der Betrieb einer Apotheke ist an zahlreiche Auflagen und die persönliche Verantwortung des Apothekers gekoppelt. Einerseits dürfen diese Grundregeln in öffentlichen Apotheken nicht infrage gestellt werden, andererseits müssen aber auch Patienten im Krankenhaus, auf hoher See oder bei der Bundeswehr mit Arzneimitteln versorgt werden.
Krankenhausapotheken haben eine besondere Stellung. Fast 2.400 Apotheker arbeiten in den knapp 400 Krankenhausapotheken in Deutschland. Sie sind Angestellte des Krankenhauses. Gemäß Apothekengesetz dürfen sie Arzneimittel nur an die einzelnen Stationen des zu versorgenden Krankenhauses abgeben – und auch nur an Patienten, die von diesen Stationen betreut werden. Häufig stellen sie spezielle Rezepturarzneimittel her, zum Beispiel Lösungen zur Ernährung Frühgeborener und speziell dosierte Infusionen. Derzeit wird auf Länderebene außerdem darüber diskutiert, die Rolle der Pharmazie in Krankenhäusern auszuweiten durch eine verpflichtende Einführung von Stationsapothekern, die die ärztliche Visite begleiten und die Arzneimitteltherapie optimieren.
Was ist, wenn Crew oder Passagiere auf hoher See Arzneimittel benötigen? Schiffe müssen für solche Fälle in Abhängigkeit von ihrer Größe und Fahrroute eine Schiffsapotheke vorhalten. Deren Ausstattung und der Umfang sind an Bord von Kauffahrteischiffen gesetzlich geregelt. So sichern ein standardisiertes Arzneimittelsortiment und modernste Kommunikation mit Spezialisten an Land eine schnelle medizinische Hilfe auf hoher See, z. B. durch den Kapitän. Der Grundsatz, dass die Abgabe eines Arzneimittels an pharmazeutisches Personal gebunden ist, wird hier aus praktischer Notwendigkeit gelockert. Allerdings werden Schiffsapotheken von öffentlichen Apotheken versorgt, die die gesamte Ausrüstung von Anästhetika und Infusionslösungen bis hin zu Pflastern, Kanülen und Sterilisatoren bereitstellen und auch im Notfall für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Ein ganz eigener Bereich ist die pharmazeutische Versorgung der Streitkräfte. Sie wird durch Apotheker in Uniform durchgeführt. In der Wehrpharmazie sind Apotheker nicht nur für Arzneimittel und Sanitätsmaterial zuständig, sondern auch für Lebensmittelchemie. Zum Beispiel untersuchen sie die Qualität von Trinkwasser bei Auslandseinsätzen der Truppe. Es sind auch Apotheker, die eines der größten Medizindepots der Welt betreuen: In einem ehemaligen Atombunker in Blankenburg im Harz lagert die Bundeswehr Arzneimittel für 60.000 Soldaten.