Bemerkt eine Apotheke bei einem Arzneimittel Qualitätsmängel, Nebenwirkungen oder einen Missbrauch, meldet sie dies an die Arzneimittelkommission. Die AMK sammelt und bewertet diese Meldungen. Zusätzlich informiert sie regelmäßig und zeitnah über neu auftretende Probleme bei Arzneimitteln.