02/23 Information der Hersteller: Informationsschreiben zu Aspirin® (Acetylsalicylsäure) i.v. 500 mg: eingeschränkte Lieferfähigkeit bis Ende April 2023 - Update
Aktualisierung der AMK vom 3. April 2023: Die Firma Bayer Vital GmbH informiert in einem aktualisiertem Informationsschreiben über die Verlängerung des Lieferengpasses von Aspirin® (Acetylsalicylsäure) i.v. 500 mg, Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- und Infusionslösung, bis voraussichtlich Ende Dezember 2023 (2).
AMK / Die Firma Bayer Vital GmbH informiert über die eingeschränkte Lieferfähigkeit von Aspirin® (Acetylsalicylsäure) i.v. 500 mg, Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- und Infusionslösung, voraussichtlich bis Ende April 2023. Lieferungen werden daher nur in reduzierten Mengen erfolgen. Als Gründe werden Produktionsverzögerungen, u. a. durch COVID-19-bedingten Personalmangel, sowie eine deutlich erhöhte Nachfrage seit November 2022 genannt (1).
Die intravenöse Zubereitung wird eingesetzt bei der Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms einschließlich instabiler Angina und Myokardinfarkt mit oder ohne ST-Hebung bei Patienten, bei denen eine orale Anwendung nicht angezeigt ist. Weiterhin wird sie angewandt bei akuten mäßig starken bis starken Schmerzen, zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen mit oder ohne Aura sowie bei Fieber, wenn eine sofortige Temperatursenkung erforderlich und eine orale Anwendung nicht angezeigt ist.
Aspirin® i.v. 500 mg ist ausschließlich in Deutschland zugelassen. Alternativ kann Aspégic® zur Anwendung als Injektions- oder Infusionslösung aus der Schweiz oder Frankreich gemäß den Ausnahmeregeln des § 73 AMG importiert werden.
Das Informationsschreiben kann hier abgerufen werden.
Die AMK bittet darum, Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Versorgungs- und Lieferengpässen unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1) BfArM; Informationsschreiben zu dem Lieferengpass von Aspirin i.v. 500 mg. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Zusatzinformationen zu gemeldeten Lieferengpässen (Zugriff am 9. Januar 2023)
2) BfArM; Aktualisiertes Informationsschreiben zum Lieferengpass von Aspirin i.v.. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu Lieferengpässen → Wirkstoffe mit Zusatzinformationen zu Lieferengpässen (Zugriff am 3. April 2023)
Zur Kenntnis genommen: | Datum: |
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[Pharm. Ztg. 2023 (168) 2:79]