05/24 Information der Institutionen und Behörden: AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

AMK / Am 23. Januar 2024 fand die 88. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss, in dem der Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von zehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung des BMG geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Hier wird das für die Apotheken wichtige Ergebnis der Sitzung mitgeteilt. Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Desogestrel 75 μg zur oralen Anwendung wurde einstimmig abgelehnt. /


Quellen
BfArM; 88. Sitzung (23. Januar 2024) – Kurzprotokoll: Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 23. Januar 2024)


[Pharm. Ztg. 2024 (169) 5:79]    

Zur Kenntnis genommen:

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