20/24 Information der Institutionen und Behörden: PRAC/EMA: Chlorhexidin-haltige Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut und entsprechende Fixdosiskombinationen: Risiko persistierender Hornhautschädigung und erheblicher Sehbehinderung

AMK / Der PRAC empfiehlt die Aufnahme neuer Warnhinweise sowie Nebenwirkungen zu Augenerkrankungen in die Produktinformationen von Chlorhexidin-haltigen Arzneimitteln zur Anwendung auf der Haut zur Desinfektion sowie entsprechender Fixdosiskombinationen.

Chlorhexidin ist als Antiseptikum zur Anwendung auf Haut und Schleimhaut zugelassen.

Das Risiko einer persistierenden Hornhautschädigung und erheblichen Sehbehinderung soll nun in die Produktinformationen aufgenommen werden. Der PRAC stützt seine Empfehlung auf Berichte zu schweren Fällen von persistierenden Hornhautschädigungen im Rahmen chirurgischer Eingriffe nach versehentlicher Augenexposition mit Chlorhexidin, infolgedessen einige Patienten eine Hornhauttransplantation benötigten.

Neue Warnhinweise verweisen nun auf dieses Risiko und raten zu äußerster Vorsicht während der Anwendung, um sicherzustellen, dass Chlorhexidin-haltige Arzneimittel nicht außerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs in die Augen gelangen. Besondere Vorsicht ist bei anästhesierten Patienten geboten, die sich bei einer okulären Exposition nicht sofort melden können. Wenn Chlorhexidin mit den Augen in Berührung kommt, sind diese sofort gründlich mit Wasser auszuspülen.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Chlorhexidin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BfArM, Chlorhexidin zur Anwendung auf der Haut zur Desinfektion der Haut und entsprechende Fixdosiskombinationen – Persistierende Hornhautschädigung und erhebliche Sehbehinderung. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Pharmacovigilance


[Pharm. Ztg. 2024 (169) 20:78] 

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