30/24 Information der Institutionen und Behörden: AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
AMK / Am 16. Juli 2024 fand die 89. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gemäß § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss, in dem der Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von zehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung des BMG geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Hier werden die für Apotheken relevanten Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt.
Der Ausschuss empfahl mehrheitlich, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Cytisin 1,5 mg zur oralen Anwendung als Mittel zur Raucherentwöhnung abzulehnen.
Weiter empfahl der Ausschuss einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Zubereitungen aus Azelastin und Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung für die symptomatische Behandlung der mittelschweren bis schweren saisonalen allergischen Rhinitis anzunehmen. /
Quellen
BfArM; 89. Sitzung (16. Juli 2024) – Kurzprotokoll: Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 17. Juli 2024)
[Pharm. Ztg. 2024 (169) 30:75]