45/24 Information der Institutionen und Behörden: BfArM/PEI: Aufruf zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der weltweiten MedSafetyWeek 2024
AMK / Das BfArM und das PEI machen in einer Pressemitteilung auf die „MedSafetyWeek“ aufmerksam, die zum neunten Mal stattfindet. Insgesamt 91 Länder weltweit nehmen an der Kampagne teil, die darauf abzielt, das Bewusstsein für das Melden von Nebenwirkungen zu schärfen (1). Das diesjährige Motto lautet „Preventing side effects“ und fokussiert insbesondere auf Medikationsfehler und andere vermeidbare Nebenwirkungen.
Die Meldungen von Nebenwirkungsverdachtsfällen durch Gesundheitsberufe sowie Patienten leisten einen wichtigen Beitrag zur fortlaufenden Sicherheitsbewertung von Arzneimitteln. Dabei können auch Risiken erkannt werden, die sich erst Jahre nach der Marktzulassung zeigen. Die heilberufliche Expertise ist hierbei von besonderem Wert.
Die AMK beteiligt sich dieses Jahr mit einem Beitrag im „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ zur Rolle der Apothekerinnen und Apotheker im deutschen Spontanberichtssystem (2). Der Artikel unterstreicht das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Apothekerinnen bzw. Apothekern und ihren Patienten als wesentlichen Faktor für das Erkennen von Nebenwirkungen und anderen Arzneimittelrisiken.
Die AMK nimmt dies zum Anlass, insbesondere Apothekerinnen und Apotheker zur Meldung von Nebenwirkungen zu motivieren und empfiehlt, Patienten im Beratungsgespräch gezielt nach der Verträglichkeit ihrer Arzneimittel zu fragen. So können mögliche Nebenwirkungen identifiziert und gemeldet werden.
Apotheken sollten hierfür strukturierte Prozesse zur Dokumentation von Arzneimittelrisiken etablieren und das gesamte pharmazeutische Personal mit dem AMK-Meldesystem vertraut machen. Nützliche Leitlinien und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer können hierbei eine Orientierung bieten (3, 4).
Die AMK-Berichtsformulare sind online unter www.arzneimittelkommission.de abrufbar. Zudem stehen dort Flyer sowie das Lernvideo „Arzneimittel sicherer machen!“ zur Verfügung. Die Geschäftsstelle der AMK ist per Kontaktformular, E-Mail (amk@arzneimittelkommission.de) oder telefonisch unter 030 40004 552 erreichbar.
Die AMK dankt allen Apothekerinnen und Apothekern für ihr Engagement zur Meldung von Arzneimittelrisiken. /
Quellen
1) BfArM; #MedSafetyWeek zur Arzneimittelsicherheit. www.bfarm.de → Aktuelles → Veranstaltungen (Zugriff am 4. November 2024)
2) Schwarzrock-Fabian A et al. MedSafetyWeek 2024: Die Bedeutung von Nebenwirkungsmeldungen und die Rolle der Apotheker im deutschen Spontanberichtssystem aus Sicht der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2024;3:18-22
3) ABDA; Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung / Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Maßnahmen in der Apotheke. www.abda.de → Für Apotheker → Qualitätssicherung → Leitlinien (Zugriff am 30. Oktober 2024)
4) ABDA; Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke. www.abda.de → Für Apotheker → Berufsausübung → Ausbildung und Approbation → Leitfaden (Zugriff am 30. Oktober 2024)
[Pharm. Ztg. 2024 (169) 45:69]