47/24 Information der Institutionen und Behörden: BMG: Versorgungsmangel für Diamorphin-haltige Arzneimittel festgestellt
AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des BMG in Deutschland ein Versorgungsmangel an Diamorphin-haltigen Arzneimitteln zur Herstellung einer Injektionslösung.
Bei Diamorphin-haltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel zur Vorbeugung oder Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.
Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt geben, sobald der Versorgungsmangel behoben ist.
Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von Diamorphin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 11. November 2024 (BAnz AT 15.11.2024 B3). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 18. November 2024)
[Pharm.Ztg. 2024 (169) 47:85]