Änderungen in der Verschreibungspflicht
Am 1. Januar 2010 trat die Achte Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) in Kraft. Außer der Aufnahme von neu zugelassenen Arzneimitteln beziehungsweise Indikationen und einer Reihe von redaktionellen Anpassungen ohne Änderung des materiellen Rechts wurde Folgendes geändert:
Der Verschreibungspflicht unterstellt wurde Toloniumchlorid (Toluidinblau) zur parenteralen Anwendung. Das Antidot zur Behandlung der Methämoglobinämie wird intravenös appliziert und kann schwere unerwünschte kardiovaskuläre Effekte hervorrufen.
Auch Permethrin zur Anwendung beim Hund wurde verschreibungspflichtig. Hintergrund hier ist die häufige Fehlanwendung des Arzneimittels für Hunde bei Katzen. Pyrethroide sind für Katzen hochtoxisch, da sie diese Stoffe auf Grund ihrer geringeren Glukuronyltransferase-Aktivität schlechter metabolisieren als andere Spezies.
Pantoprazol wurde unter folgenden Bedingungen aus der Verschreibungspflicht entlassen:
in Packungsgrößen von bis zu 14 abgeteilten Einheiten in einer Einzeldosis von 20 mg und in einer Tageshöchstdosis von 20 mg für eine kurzzeitige, ohne ärztliche Beratung auf maximal 4 Wochen und bei täglicher Einnahme auf maximal 2 Wochen begrenzte Behandlung von Reflux-Symptomen bei Erwachsenen. 2009 wurde ein nicht verschreibungspflichtiges Pantoprazol-haltiges Arzneimittel EU-zugelassen. Diese Entscheidung gilt in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Zur besseren Transparenz wird sie in der AMVV abgebildet. Die Ausnahme von der Verschreibungspflicht gilt außer für das EU-zugelassene Arzneimittel auch für entsprechende nicht zentral zugelassene Arzneimittel. Entsprechende Neuausbietungen sind bereits erfolgt.
Außerdem wurde die Freigrenze von Oxytocin zur Abgabe an Hebammen von 3 I.E/ml auf 10 I.E./ml erhöht. Oxytocin ist nunmehr in einer Konzentration bis zu 10 I.E./ml und einer Einzeldosis bis zu 1 ml für deren Praxisbedarf verschreibungsfrei.
Die vollständige Änderungsverordnung ist in dieser Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung abgedruckt.
Im ABDA-Artikelstamm vom 1. Januar 2010 sind noch nicht alle Änderungen berücksichtigt, denn auf Grund der kurzen Frist zwischen der Veröffentlichung beziehungsweise dem Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung und dem Redaktionsschluss sind nicht alle Änderungsmeldungen der Hersteller rechtzeitig eingegangen.
PZ 01/10