AkdÄ zur Abhängigkeit von Benzodiazepinen
In ihrem Newsletter informiert die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) über ihre Forderungen zur Bekämpfung der Abhängigkeit von Benzodiazepinen.
Das Verordnungsvolumen von Benzodiazepinen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in den letzten zehn Jahren um etwa 70 % zurückgegangen. Insgesamt sank der Hypnotikaverbrauch um 50 % bei einem etwa zehnprozentigen Anstieg der Verordnungen von anderen Benzodiazepinrezeptoragonisten (?Z-Drugs? wie Zolpidem, Zopiclon und Zaleplon). Die Zahl der insgesamt abgegebenen Packungen von Hypnotika ist auf konstantem Niveau geblieben. Dies scheint zum einen durch eine steigende Zahl von Verordnungen an Kassenpatienten auf Privatrezept und zum anderen durch die Zunahme von Verschreibungen der Z-Drugs zurückzuführen zu sein. Hintergrund der Verschiebung der Verordnungen von Benzodiazepinen und Z-Drugs auf Privatrezepte, so die AkdÄ, könnten Ausweichstrategien von Ärzten und Patienten sein, um Abhängigkeiten weniger transparent und nachvollziehbar zu machen.
Die Verordnungsdaten nur der GKV reichen für eine genaue Einschätzung des Abhängigkeitsproblems in der Bevölkerung nicht aus. Bisher kaum analysiert ist auch der Einfluss von über das Internet bezogenen Arzneimitteln auf die Epidemiologie von Arzneimittelmissbrauch und ?abhängigkeit.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft stellt deshalb zur besseren und frühzeitigen Erkennung von Arzneimittelabhängigkeiten in der deutschen Bevölkerung folgende Forderungen:
- Verordnungen von Arzneimitteln mit Abhängigkeitspotential sollten sorgfältig abgewogen werden. Sie sollten streng indikationsbezogen und in nur kleinen, dem Krankheitsverlauf adäquaten Mengen erfolgen. Patienten mit bestehender Arzneimittelabhängigkeit sollten sachkundig durch einen Arzt oder eine Ärztin begleitet werden. Verordnungen durch mehrere Ärzte sollten vermieden werden, um verbrauchte Arzneimittelmengen besser kontrollieren zu können.
- Für die benzodiazepinhaltigen Hypnotika sollten die dosisabhängigen Ausnahmeregelungen in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) gestrichen werden. Eine Verordnung wäre dann nur noch auf einem Betäubungsmittelrezept möglich und somit eine genaue Erfassung der in Apotheken abgegebenen Mengen von benzodiazepinhaltigen Hypnotika gewährleistet.
- Auch die privaten Krankenversicherer werden aufgefordert, Verordnungsdaten zu abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln zur Verfügung zu stellen oder, falls diese nicht verfügbar sein sollten, entsprechende Datenbanken einzurichten.
- Apotheken sollten Auffälligkeiten in der Arzneimittelversorgung wie die Verschiebung der Verordnung von Arzneimitteln mit Abhängigkeitspotential melden.
- Die Abgabe verschreibungspflichtiger Wirkstoffe im Allgemeinen und im Besonderen mit Abhängigkeitspotential durch Internet-Apotheken sollte immer nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung und einer begleitenden Beratung durch Apotheker erfolgen. Der Gesetzgeber sollte für entsprechende Standards und staatenübergreifende Kontrollen sorgen.
Apotheken, denen auffällt, dass ein Arzneimittel mit Abhängigkeitspotential einem Kassenpatienten statt auf Kassenrezept häufiger auf Privatrezept verordnet wird, können dies als Verdachtsfall eines Missbrauchs auch online per Berichtsbogen melden.
Literatur
http://www.akdae.de/49/2008-127.html
PZ 38/08