Anwendungsbeschränkungen von Tamiflu beachten

In den Publikumsmedien wurde über Todesfälle in Zusammenhang mit der Anwendung des gegen Influenza eingesetzten Neuraminidase-Hemmers Oseltamivir (Tamiflu®) berichtet. Dazu informieren das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die europäische Arzneimittelagentur EMEA :

Aus Japan wurde über zwei Jugendliche berichtet, die in Zusammenhang mit der Einnahme von Oseltamivir Suizid begingen. Die genauen Umstände der Vorfälle, die sich Anfang 2004 und 2005 ereigneten, sind nicht bekannt. Die vorhandenen Informationen lassen derzeit aber nicht den Schluss zu, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Einnahme von Oseltamivir und den Suizidfällen oder dem Auftreten von psychiatrischen Symptomen besteht. Die EMEA weist darauf hin, dass psychiatrische Symptome während der Behandlung mit Oseltamivir auch durch andere, gleichzeitig angewandte Arzneimittel, die Infektion selbst beziehungsweise durch Fieber hervorgerufen werden können.

Derzeit werden weitere Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen von Oseltamivir von der Europäischen Arzneimittelagentur in Zusammenarbeit mit den nationalen Arzneimittelbehörden, einschließlich des BfArM, bewertet. In den Untersuchungen zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Oseltamivir vor der Marktzulassung von Tamiflu® sind gravierende Risiken nicht aufgefallen. Berichte über Suizide liegen weder aus der EU noch aus den USA vor.

Tamiflu® ist zur Behandlung einer Infektion mit Influenza-Viren bei Erwachsenen und Kindern ab einem Jahr sowie zur Prophylaxe einer Influenza-Infektion nach Kontakt mit einer sicher an Influenza erkrankten Person zugelassen. In jedem Fall soll Tamiflu® nur angewendet werden, wenn eine Virusgrippe-Epidemie besteht. Das Arzneimittel ist verschreibungspflichtig und soll nur nach einer medizinischen Beratung angewandt werden.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel der EMEA, der CHMP, hat vom Zulassungsinhaber (Roche) eine kumulative Übersicht aller verfügbaren Daten über schwerwiegende psychiatrische Störungen sowie aller Todesfälle in Zusammenhang mit der Anwendung von Tamiflu® angefordert.

PZ 47/05