Arzneimittelfälschung: Botox 100 E “kohlpharma”
Information der Hersteller
Arzneimittelfälschung: Botox 100 E “kohlpharma”
1 TSS
Ch.-B.: C1181 C1
Die Firma kohlpharma GmbH, 66663 Merzig, bittet in Kooperation mit dem Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz, Ursulinenstr. 8-16, 66111 Saarbrücken, um folgende Veröffentlichung:
„Die Firma kohlpharma GmbH teilt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Landesbehörde mit, dass in Polen eine Fälschung ihres verschreibungspflichtigen Arzneimittels Botox 100 E (PZN 1610232) entdeckt wurde. Dabei wurden Etiketten und Gebrauchsinformation gefälscht. Das gefälschte Arzneimittel ist in deutscher Sprache gekennzeichnet und trägt das Haltbarkeitsdatum 08-2011 sowie die Chargenbezeichnung C1181 C1. Diese Charge wurde von kohlpharma aber nur mit einer Haltbarkeit bis 10/2006 in Deutschland vertrieben. Wir gehen nicht davon aus, dass weitere Chargen betroffen sind.
Botox 100E enthält ClostridiumbotulinumToxin Typ A, 100 Allergan-Einheiten/Durchstechflasche und ist zugelassen zur Behandlung von Blepharospasmus, hemifazialem Spasmus und koexistierenden fokalen Dystonien, zervikaler Dystonie (Torticollis spasmodicus), fokaler Spastizität sowie starker, fortbestehender primären Hyperhidrosis axillaris. Die Zusammensetzung der gefälschten Charge C1181 C1 mit dem Haltbarkeitsdatum 08-2011 ist noch unklar. Botox mit dieser Deklaration darf nicht angewendet werden.
In Kooperation mit der zuständigen Landesbehörde bitten wir daher um Ihre Unterstützung. Sollten Packungen der Charge C1181 C1 mit dem Verfall 08-2011 auftauchen, senden Sie diese bitte an Ihre zuständige Landesbehörde. Rückfragen können unter der Telefonnummer 0681 501 3418 an das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz, Saarbrücken gerichtet werden.
Kohlpharma wird alle rechtlichen Schritte einleiten, die möglich und geboten sind. Das Unternehmen wird bei der Aufklärung der kriminellen Fälscheraktivitäten eng mit den nationalen und internationalen Behörden zusammenarbeiten.“
PZ 37/11