Befristetes Ruhen der Zulassung Sibutramin-haltiger Arzneimittel
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (Eschborn) hatte im Januar 2010 über das Ruhen der Zulassung Sibutramin-haltiger Arzneimittel in der EU informiert (Pharmazeitische Zeitung Nr. 4 vom 28. Januar 2010).
Nachträglich teilt das BfArM im Rahmen eines Stufenplanbescheids (Stufe II) mit, dass das Ruhen der Zulassung zunächst bis zum 30. September 2011 befristet ist. Die betroffenen Hersteller können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln erheben.
Detaillierte Informationen zu dem vom BfArM veröffentlichten Stufenplanbescheid finden Sie auf der Homepage des BfArM. PZ 40/10