Berichtsbögen zur Meldung von Arzneimittelrisiken nach Stufenplan

Unter dem Menüpunkt "Berichtsbögen" finden Sie zwei Versionen des Formulars "Berichtsbogen zur Meldung von Arzneimittelrisiken nach Stufenplan":

  • Für die Meldung von unerwünschten Wirkungen oder anderen Beobachtungen zu Arzneimittelrisiken, die nicht die Einsendung des "Corpus delicti" erfordern, kann der Online-Berichtsbogen sofort ausgefüllt und gesendet werden.
  • Soll ein Arzneimittel zur Überprüfung auf Qualitätsmängel eingeschickt werden, empfiehlt es sich, die zweite Version des Formulars zu verwenden. Dabei handelt es sich um ein pdf-Dokument, das heruntergeladen werden kann.
  • Zusätzlich steht ein Exemplar im Serviceteil der schriftlichen Ausgabe als Kopiervorlage zur Verfügung.

PZ 03/09