Chondroitin in NEM
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat kürzlich eine Bewertung von Chondroitin in Nahrungsergänzungsmitteln vorgenommen, die sich aber nicht er-streckt auf die klinische Wirksamkeit oder die Dosis-Wirkungsbeziehungen. Vielmehr handelt es sich um eine rein gesundheitliche Risikobewertung. Chondroitin ist als natürlicher Nahrungsbestandteil im Bindegewebe enthalten, besonders in Sehnen und Knorpeln.
Folgende Punkte des Gutachtens sind für die apothekerliche Praxis besonders relevant:
- Chondroitin wird aus der Trachea von Rindern, aus Schweineohren oder -schnauzen, aus Walfischen aber auch aus Haifischknorpel hergestellt. Ver-bindliche Spezifikationen für Chondroitinsulfat liegen aber bisher nicht vor. Es besteht deshalb die Möglichkeit, dass auf diese Weise hergestelltes Chondro-itinsulfat noch entsprechende Allergene enthalten und bei Personen, die allergisch auf Fischeiweiß reagieren, allergische Reaktionen auslösen könnte.
- Fisch und daraus hergestellte Erzeugnisse sind in der Anlage 3 der Lebens-mittel-Kennzeichnungsverordnung unter den Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, aufgeführt. Produkte, die Chondroitinsulfat enthalten, das aus Fischgewebe gewonnen wurde, sollten zum Schutz von Personen, die allergisch auf Fischeiweiß reagieren, auf dem Etikett einen Hinweis tragen, aus dem die Herkunft des verwendeten Chon-droitinsulfats hervorgeht.
- Blutgerinnung: Ausreichende Untersuchungen zur Klärung der Frage, ob und in wie weit Chondroitinsulfatzufuhren zu einer unerwünschten Beeinflussung der Blutgerinnung führen können, liegen nicht vor. Dies gilt besonders im Hinblick auf eine gleichzeitige Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente und möglicher Wechselwirkungen.
- Wegen fehlender Daten ist eine Bewertung der Zufuhr von isoliertem Chon-droitin bei Schwangeren, stillenden Frauen, Kindern und Jugendlichen nicht möglich. Das BfR empfiehlt daher diese Personengruppen vorsorglich vom Verzehr solcher Produkte auszunehmen
PZ 43/07