Der neue UAW-Bogen
Die AMK möchte ihren Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken den neuen Berichtsbogen zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) präsentieren. Dieser Berichtbogen entstand gemeinsam mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und in Abstimmung mit den Mitgliedern der AMK. Darüber hinaus wurden die Referenzapotheken, die der AMK für Online-Umfragen, die Arzneimittelsicherheit betreffend, zur Verfügung stehen, zur Akzeptanz des neuen Bogens befragt. 98 Prozent gaben ein positives Feedback: der neue gestaltete Bogen sei inhaltlich und optisch perfekt für die UAW-Meldung geeignet. Ausführliche Informationen zum neuen UAW-Bogen sowie Erläuterungen zum Spontanmeldesystem und dem Thema Pharmakovigilanz finden Sie in der Pharmazeutischen Zeitung im Titelbeitrag „Pharmakovigilanz – Unerwünschte Wirkungen an die AMK melden“.In der Pharmazeutischen Zeitung (Pharm. Ztg. Nr.6 vom 11. Februar 2010, S. 129) wiesen wir auf die Neugestaltung der ABDA-Homepage hin. In diesem Zuge wurde auch der Internetauftritt der Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) in Eschborn neu strukturiert. Der neue UAW-Bogen erhält seinen Platz im freizugänglichen Bereich, den Sie über Apotheke/Qualitätssicherung/Arzneimittelkommission erreichen. Zur Verdeutlichung haben wir Ihnen die Rubriken dieses Bereiches mit der entsprechenden Ergänzung aufgelistet:
- Wir über uns
- Arzneimittelrisiken nach Stufenplan
- Berichtsbogen
- UAW-Berichtsbogen
- Berichtsbogen für Qualitätsmängel - Zahlen & Fakten
- Hinweise für pharmazeutische Hersteller
- Publikationen
Der neue UAW-Berichtsbogen existiert als interaktives PDF-Dokument und kann nach dem Ausfüllen direkt per Klick auf den E-Mail-Button (siehe Abbildung und Musterbeispiel im Titelbeitrag) oben rechts im Dokument an die AMK-Geschäftsstelle versendet werden. Bitte beachten Sie, dass die rot markierten Pflichtfelder ausgefüllt sein müssen. Ansonsten kann der Bogen weder gespeichert noch versendet werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, das PDF-Dokument herunterzuladen, auszufüllen und per Post oder Fax zu verschicken sowie zwecks Archivierung auf dem Computer zu speichern.
Der bisherige Berichtsbogen bleibt vorläufig bestehen, bis ein eigener Bogen zur Meldung von produkttechnischen Mängeln (unter Berücksichtigung des § 21 Absatz 3, Apothekenbetriebsordnung) entwickelt worden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt bitten wir Sie, derartige Reklamationen mit dem bekannten Formular an die Geschäftsstelle der AMK zu senden.
PZ 10/10