Deutscher Apothekertag fordert Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten
Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages hat sich heute für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausgesprochen. Nur so seien künftig einheitliche Apothekenabgabepreise zu gewährleisten, die für die Versorgung aller Patienten in ganz Deutschland notwendig sind. Das „Parlament“ der Apotheker mit seinen mehr als 300 Delegierten aus allen 16 Bundesländern hat einen Leitantrag diskutiert und beschlossen, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf das europarechtlich notwendige Maß zurückzuführen. Nach EU-Regeln muss nur der Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt sein. Eine Mehrheit von 21 der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat den Versand mit rezeptpflichtigen Medikamenten hingegen verboten.
Im Leitantrag heißt es: „Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 (C-148/15), der zu Folge die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht für den Arzneimittelversand aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in die Bundesrepublik Deutschland gilt, haben Versender die Möglichkeit, den dem Gemeinwohl dienenden Grundsatz der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterlaufen und den Bestellern Rabatte zu gewähren. Damit werden den Krankenkassen als typischen Empfänger von Preisnachlässen im Gesundheitswesen einerseits und andererseits der Solidargemeinschaft der Steuerzahler Mittel entzogen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung dienen. Hinzu kommt, dass ein zunehmender Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Mischkalkulation der Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland bedroht und damit die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährdet.“
Weiter heißt es, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im Februar 2017 einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt habe, um ein Unterlaufen sozialrechtlicher Steuerungsmechanismen wie Zuzahlungen und Festbeträge zu verhindern: „Die Begründung des Gesetzentwurfs ist uneingeschränkt zu unterstützen. Der einheitliche Apothekenabgabepreis stellt eine wesentliche Säule des deutschen Apothekensystems dar und sichert seit Jahrzehnten die bestehende flächendeckende Arzneimittelversorgung.“